Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Geschwindigkeitsmessung mit Laser
Direktion Verkehr
Die Direktion Verkehr ist untergliedert in die Organisationseinheiten Führungsstelle, Verkehrsinspektion 1 und Verkehrsinspektion 2.
Pressestelle, Polizeipräsidum Recklinghausen

Die Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Recklinghausen ist untergliedert in die Organisationseinheiten Führungsstelle, Verkehrsinspektion 1 und Verkehrsinspektion 2. Sitz der Direktion Verkehr ist die Polizeiwache in Marl an der Rappaportstr. 1. Hier sind die Direktionsleitung, die Führungsstelle, die zentrale Verkehrsdienstgruppe sowie einige der Verkehrssicherheitsberater untergebracht. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktion Verkehr arbeiten in den Liegenschaften Gladbeck, Herten und Castrop-Rauxel.

Führungsstelle Verkehr

Die Führungsstelle Verkehr unterstützt den Direktionsleiter, leistet Stabsarbeit, wertet Fachinformationen aus und koordiniert die Verkehrssicherheitsarbeit. Die ihr angegliederte Organisationseinheit „Verkehrsmanagement und Auswertung“ analysiert die aufgenommenen Unfälle. Die hier gewonnenen Daten lassen Unfallschwerpunkte erkennen und ermöglichen damit gezielte Gegenmaßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationseinheit wirken an der sicheren Gestaltung des Verkehrsraums mit, sie gehen Hinweisen auf Mängel nach und erarbeiten Stellungnahmen zur Beschilderung des Verkehrsraums.

Verkehrsinspektion 1

Die Verkehrsinspektion 1 ist vorrangig mit der Überwachung des Straßenverkehrs, der Verkehrslenkung sowie der Verkehrssicherheitsberatung betraut. Zur Erfüllung dieser Aufgaben gliedert sich die Verkehrsinspektion 1 in die Organisationseinheiten „Verkehrsdienst“ und „Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“.

 

Verkehrsdienst
Der Verkehrsdienst besteht aus drei Gruppen mit unterschiedlicher örtlicher und sachlicher Zuständigkeit.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Verkehrsdienstgruppe 1 mit Sitz in Gladbeck liegt in der Bekämpfung der Hauptunfallursachen in den Städten Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See und Marl.
Die gleiche Aufgabe nimmt die Verkehrsdienstgruppe 2 mit Sitz in Herten wahr, deren Zuständigkeit im Bereich der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop liegt.
Der Zentralen Verkehrsdienstgruppe, die behördenweit tätig ist, obliegt die Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs sowie die Verkehrsüberwachung mit spezialisierter Messtechnik wie z.B. die Geschwindigkeitsmessung mittels Einseitensensor oder die Verkehrsüberwachung mittels Videomotorrad. Sie hat ihren Sitz in Marl.

 

Verkehrsunfallprävention/Opferschutz
Die der Organisationseinheit „Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“ zugehörigen Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater vermitteln verschiedenen Alters- und Zielgruppen ein verkehrsgerechtes Verhalten durch speziell zugeschnittene Programme. Sie reagieren auf die örtliche Unfalllage, wie beispielsweise gehäufte Fußgänger- oder Radfahrerunfälle, mit öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten.
Weiterhin gehören zu dieser Organisationseinheit drei Sachbearbeiter für den Verkehrsunfall-Opferschutz, der Verunglückten und anderen erkennbar betroffenen Personen nach Verkehrsunfällen mit schweren Folgen Beistand leistet und Hilfe anbietet. Die Verkehrssicherheitsberater sind in Marl, Gladbeck und Castrop-Rauxel ansässig.

Verkehrsinspektion 2

Die Verkehrsinspektion 2 unterteilt sich in die Verkehrskommissariate 1-3.

Verkehrskommissariat 1
Das Verkehrskommissariat 1 mit Sitz in Gladbeck bearbeitet Verkehrsunfälle und Verkehrsdelikte. Es übernimmt die Bearbeitung von Ermittlungsersuchen in  Verkehrsangelegenheiten und ist zuständig für die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See und Marl.


Verkehrskommissariat 2
Das Verkehrskommissariat 2 mit Sitz in Herten übernimmt die oben genannten Aufgaben für den Bereich der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.


Verkehrskommissariat 3
Das Verkehrskommissariat 3 besteht aus der  Ermittlungsgruppe Verkehr (EGV). Sie wird von der Einsatzleitstelle angefordert, wenn schwere Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen zu bewältigen sind. Über derart spezialisierte Ermittlungsgruppen Verkehr verfügen nur wenige Behörden in unserem Land.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110