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Regionalkommissariat
Das Regionalkommissariat
Diebstahl, sämtliche Einbrüche, außer Wohnungseinbrüche, Raubdelikte, Körperverletzung (u. a. häusliche Gewalt), Betrugsdelikte, Vermisstenfälle, Jugendkriminalität und Verstöße gegen das WaffG sind nur Auszüge aus dem Zuständigkeitsbereich der Regionalkommissariate.

Im Polizeipräsidium Recklinghausen gibt es vier solcher Kriminalkommissariate (KK). Sie bearbeiten zwar die gleichen Straftaten, allerdings für unterschiedliche Städte:

  • KK 41: Bottrop / Gladbeck
  • KK 42: Marl / Haltern / Dorsten
  • KK 43: Recklinghausen / Herten 
  • KK 44: Castrop-Rauxel / Oer-Erkenschwick / Datteln / Waltrop 


Die Aufgabe unserer Kolleginnen und Kollegen der Regionalkommissariate ist es, sämtliche Informationen über einen Sachverhalt zu ermitteln, die in einem möglichen Gerichtsverfahren benötigt werden und diese dann der Staatsanwaltschaft vorzulegen.

Wer nun denkt, dass es sich um einen „langweiligen Bürojob“ handelt, liegt falsch. Unsere Kriminalistinnen und Kriminalisten befragen Tatverdächtige und Zeugen, führen Durchsuchungen durch, suchen Vermisste und ermitteln an Tatorten. Die Uniform haben sie allerdings vorerst an den Nagel gehängt:  Wenn sie unterwegs sind, dann in ziviler Kleidung.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110