KK 11
Das KK 11
Das KK 11 ist zuständig für alle Straftaten gegen das Leben, also Mord und Totschlag, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Brand - und Umweltdelikte. Für dieses Kriminalkommissariat braucht man daher viel Erfahrung und mitunter sollte man auch starke Nerven haben.

Wenn es im Funkspruch der Leitstelle heißt: „Uns wird eine ungeklärte Todesursache gemeldet“, dann kommt das KK11 ins Spiel. Eine ungeklärte Todesursache bedeutet aber nicht gleich, dass jemand gewaltsam zu Tode gekommen ist. Wenn ein Mensch verstirbt, wird durch den Arzt oder den Notarzt oftmals eine ungeklärte Todesursache bescheinigt, weil die Umstände, die zum Tod geführt haben, möglicherweise nicht unbedingt klar sind, unter Umständen ein Selbstmord in Betracht kommt oder die Vorerkrankungen des Verstorbenen nicht bekannt sind. So macht zumeist das alters- und krankheitsbedingte Versterben eines Menschen den Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen erforderlich.

Einen großen Arbeitsanteil machen aber auch die Brandermittlungen aus. Sobald es irgendwo gebrannt hat, müssen die Kolleginnen und Kollegen des KK11 versuchen, die Brandursache zu ermitteln, um in diesem Zusammenhang festzustellen, ob es sich bei dem Brandgeschehen um eine Brandstiftung handelt oder möglicherweise ein technischer Defekt das Feuer verursacht hat. Es gilt also, die Fragen zu klären, „was“ hier „wie“ passiert ist und „wer“ oder „was“ dafür verantwortlich sein könnte.

Das KK 11 wird allerdings nicht nur tätig, wenn jemand verstorben ist oder es irgendwo gebrannt hat. Die schwere Körperverletzung, der erpresserische Menschenraub oder die Geiselnahme gehören beispielsweise auch zum Aufgabenfeld unserer Kolleginnen und Kollegen. Ein Tag im KK11 wird also nie langweilig…

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110