Mobile Videobeobachtung

Ein Fahrzeuganhänger der Polizei NRW, auf dem ein ausfahrbarer Kameramast befestigt ist, steht auf einem Parkplatz.
Mobile Videobeobachtung
In Diskussionen um die Sicherheit auf Plätzen in den Städten des Kreises Recklinghausen sowie in der Stadt Bottrop wird immer wieder der Ruf nach Videokameras laut. Seit Dezember 2023 verfügt die Polizei NRW über zehn mobile Videobeobachtungsanlagen, die in NRW kurzfristig und vorübergehend eingesetzt werden können.

Jede mobile Videoanlage der Polizei NRW ist jeweils mit sechs Kameras ausgestattet. Die Geräte können bis zu zehn Tage ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein. Der Mast der Anlagen kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden.

Die Livebilder sind ausschließlich von der Polizei einsehbar. Sie werden in die Einsatzleitstelle im Recklinghäuser Polizeipräsidium übertragen. Die Sichtung der Videobilder findet rund um die Uhr statt. Ziel ist es, sich anbahnende Straftaten oder Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und diese durch schnelle Entsendung von Einsatzkräften zu verhindern. Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen deren Folgen minimiert, die Straftäterinnen und Straftäter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren sichergestellt werden.

Aufgenommen wird ausschließlich öffentlicher Raum, nicht-öffentliche Bereiche werden ausgeblendet. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen, die in den Videobeobachtungsbereichen stattfinden, werden die Videoanlagen abgeschaltet und verdeckt. ​

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Rechtlic​he Grundlage für die Videobeobachtung ist mit den Paragraphen 15 oder 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben. Jedem Einsatz liegt eine datenschutzrechtliche Prüfung zugrunde. 

Hinweisschilder zu Beginn und innerhalb der Videobereiche informieren über die Videobeobachtung.

Sofern ein Einblick in Innenräume von Wohnungen und Geschäften durch die Videokameras möglich ist, werden diese Bereiche unkenntlich gemacht. ​

Informationen zum Datenschutz

Der Umgang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hat für das Polizeipräsidium Recklinghausen hohe Priorität. Verantwortlich für die Verarbeitung von Daten ist das Polizeipräsidium Recklinghausen als öffentlich-rechtliche Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Datenschutzbeauftragten. 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Polizeipräsidium Recklinghausen

Westerholter Weg 27

45657 Recklinghausen

Telefon: 02361 – 55-0

E-Mail: poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]recklinghausen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110