Jede mobile Videoanlage der Polizei NRW ist jeweils mit sechs Kameras ausgestattet. Die Geräte können bis zu zehn Tage ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein. Der Mast der Anlagen kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden.
Die Livebilder sind ausschließlich von der Polizei einsehbar. Sie werden in die Einsatzleitstelle im Recklinghäuser Polizeipräsidium übertragen. Die Sichtung der Videobilder findet rund um die Uhr statt. Ziel ist es, sich anbahnende Straftaten oder Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und diese durch schnelle Entsendung von Einsatzkräften zu verhindern. Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen deren Folgen minimiert, die Straftäterinnen und Straftäter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren sichergestellt werden.
Aufgenommen wird ausschließlich öffentlicher Raum, nicht-öffentliche Bereiche werden ausgeblendet. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen, die in den Videobeobachtungsbereichen stattfinden, werden die Videoanlagen abgeschaltet und verdeckt.
Rechtliche Grundlage für die Videobeobachtung ist mit den Paragraphen 15 oder 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben. Jedem Einsatz liegt eine datenschutzrechtliche Prüfung zugrunde.
Hinweisschilder zu Beginn und innerhalb der Videobereiche informieren über die Videobeobachtung.
Sofern ein Einblick in Innenräume von Wohnungen und Geschäften durch die Videokameras möglich ist, werden diese Bereiche unkenntlich gemacht.
Der Umgang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hat für das Polizeipräsidium Recklinghausen hohe Priorität. Verantwortlich für die Verarbeitung von Daten ist das Polizeipräsidium Recklinghausen als öffentlich-rechtliche Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Polizeipräsidium Recklinghausen
Westerholter Weg 27
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 – 55-0
E-Mail: poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]recklinghausen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)