Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Bild Versammlungsrecht
Versammlungen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Versammlungsrecht und ein Formular zur Anmeldung einer Versammlung.

Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen wollen, müssen dies spätestens 48 Stunden vorher der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde anmelden (§ 10 Versammlungsgesetz NRW).

Bitte nutzen Sie das unter "Zum Download" auf dieser Seite bereitgestellte Formular.

Hinweis zum Öffnen bzw. Herunterladen des Formulars: Hin und wieder haben Nutzer Probleme beim Öffnen des Dokuments. Versuchen Sie in einem solchen Fall, die Datei in einem anderen Browser zu öffnen. Gelingt auch dies nicht, laden Sie das Dokument herunter (Speichern unter…) und öffnen Sie es dann von diesem Ablageort aus. 

Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie HIER auf der Landesseite der Polizei NRW.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110