Der Umgang mit Waffen und Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse an enge Voraussetzungen geknüpft.
Hierzu gehört neben der Zuverlässigkeit (unter anderem Verurteilungen, laufende Gerichtsverfahren) auch die persönliche Eignung (körperliche und geistige Eignung, Mindestalter) und das Vorliegen eines Bedürfnisses (unter anderem ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein).
Neben der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Sachgebietsbereich Waffenrecht weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz, für Schießstättenerlaubnisse sowie Waffenverbote, Rücknahmen und Widerrufe von waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Für Fragen zu den Themenbereichen:
- Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Fundwaffen und Munition
- Vernichtung und Abgabe von Waffen und Munition
- Einstufung von Waffen und Munition nach dem Waffengesetz
- Erbwaffen
stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes 12 während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Allgemeine Informationen finden Sie HIER auf der Landesseite der Polizei NRW.