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E-Scooter
Regeln für den E-Scooter
Auch im Kreis Recklinghausen und Bottrop sind immer mehr Menschen auf E-Scootern unterwegs. Aber was ist eigentlich erlaubt auf Elektro-Rollern - und was sollte man besser lassen? Über die Regeln sollte man sich vor der Fahrt informieren, um kein Bußgeld zu riskieren - und vor allem zur eigenen Sicherheit.

Hier die wichtigsten Regeln:

  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist die Fahrt erlaubt - ohne Prüfung.
  • Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren? Das ist tabu! Nutzen Sie Radwege, Schutzstreifen oder - wenn diese nicht vorhanden sind - die Fahrbahn. Auch in der Fußgängerzone fahren ist verboten, wenn die Verkehrszeichen es nicht explizit erlauben.
  • Eine zweite Person mitzunehmen ist nicht erlaubt. Die Bremsung und Lenkung sind nur für eine Person ausgelegt.
  • Mit dem E-Scooter darf man maximal 20 km/h schnell fahren.
  • Mal kurz einen Anruf annehmen oder eine SMS schreiben? Keine gute Idee! Die Nutzung von Smartphones auf dem E-Scooter ist verboten. 
  • Einen über den Durst getrunken und jetzt schnell mit dem E-Scooter durch die Gegend fahren? Besser nicht! Es  gelten die gleichen Regeln wie bei der Fahrt mit dem Auto:
    0,5 - 1,09 Promille: = Ordnungswidrigkeit (ungefähr 500 Euro, Fahrverbot und Punkte im Flensburger Melderegister).
    Ab 1,1 Promille = Straftat. Man muss mit einer Anzeige rechnen. Eine Straftat kann übrigens auch dann schon vorliegen, wenn man mit 0,3 Promille den E-Scooter nutzt und dabei unsichere Fahrweisen zeigt.

Eine Helmpflicht gibt es nicht. Zur eigenen Sicherheit sollte man auf diesen Schutz allerdings nicht verzichten. 

Ihre Polizei Recklinghausen wünscht allzeit gute Fahrt. Kommen Sie sicher ans Ziel!

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