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Ein Fahrradfahrer steht in der Morgendämmerung an der Kreuzung Königswall/Hertener Straße in Recklinghausen an einer Ampel.
Sehen und gesehen werden
Eine einwandfrei funktionierende und richtig eingestellte Beleuchtung ist an allen Fahrzeugen enorm wichtig. Wer bei Dämmerung oder Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen mit defekten, falsch eingestellten oder nicht angeschalteter Beleuchtung fährt, begibt sich in Gefahr und riskiert auch die Gesundheit anderer. Schon bei gutem Wetter ist das ein Sicherheitsrisiko, kommt noch Regen oder Nebel und im Winter Schnee hinzu, sind funktionierende Lichter umso wichtiger. 

Wie immer gilt: Lassen Sie sich als Teilnehmerin oder Teilnehmer im Straßenverkehr nicht ablenken, nehmen Sie Rücksicht auf andere und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungs- und Sichtverhältnissen an. Durch regelkonformes und umsichtiges Verhalten tragen Sie viel zur Sicherheit auf unseren Straßen bei.

Autofahrer sollten regelmäßig die Beleuchtung ihres Autos checken – oder vom Fachmann überprüfen lassen. Ein nicht korrekt eingestellter Scheinwerfer kann den Gegenverkehr blenden und zu gefährlichen Situationen führen.

Zu einem verkehrssicheren Fahrrad oder Pedelec gehören: Lampe vorne, weißer Reflektor vorne, rotes Rücklicht und roter Reflektor hinten, Pedalreflektoren sowie Speichenreflektoren bzw. reflektierende weiße Streifen an den Reifen. Außerdem funktionierende Bremsen und eine Klingel.

Auch helle Kleidung sowie Reflektoren und Warnwesten sorgen dafür, dass Fahrradfahrer und auch Fußgänger bei Dunkelheit besser gesehen werden. Insbesondere können Reflektoren auf Kleidung und Schultasche die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit von Kindern morgens auf dem Schulweg deutlich erhöhen. Wir raten Pedelec- und Fahrradfahrern generell, einen Helm zu tragen. Der kann bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Mit dem Ziel, die Unfallzahlen zu senken, führt Ihre Polizei regelmäßig Verkehrskontrollen durch. Verstöße werden dabei konsequent geahndet.

Übrigens: Egal, ob das Licht am Fahrrad oder am Auto defekt ist, oder die Beleuchtung einfach nicht eingeschaltet wurde, obwohl die Lichtverhältnisse dies erfordern - bis zu 20 Euro Verwarngeld werden fällig.

Eine Übersicht über Bußgelder bei mangelhafter technischer Ausstattung sowie Fehlverhalten im Radwegverkehr gibt der auf dieser Seite zum Download bereitgestellte Flyer.

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