Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gesunken, aber immer noch hoch (2023: 264.062 / 2022: 265.562). Diebe langen nicht nur in dunklen Ecken, an einsamen Plätzen oder schlecht einsehbaren Straßen zu. Zunehmend verschwinden auch aus ungenügend gesicherten Kellern oder Garagen vor allem teure Elektroräder (Pedelecs, E-Bikes).
„Viele Elektroräder haben ein Rahmenschloss, das Vorder- und Hinterrad blockiert – es reicht allerdings nicht als Diebstahlschutz. Denn trotz dieser Sicherung können die Räder mühelos weggetragen und einfach in ein Auto verladen werden“, so Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention.
Die Polizei, so Schneider, rate daher zu einem stabilen, massiven Stahlketten-, Bügel- oder Panzerkabelschloss mit „geprüfter Qualität“ aus hochwertigem Material (z.B. durchgehärteter Spezialstahl). Entweder sollte das Schloss so groß sein, dass sich Vorder-, Hinterrad und Rahmen an ein festes Objekt anschließen lassen (Fahrradständer, Laternenpfahl usw.), oder man setzt mehrere Schlösser ein. Wertvolles Zubehör wie Akku oder Display sollte ebenfalls mit einem wertigen Schloss gesichert oder mitgenommen werden. „Das gilt genauso für das Abstellen in Keller oder Garage“, sagt Schneider, „denn natürlich halten auch verschlossene Räume Kriminelle nicht auf“.
Daneben kann man versteckte Ortungssender wie z.B. sogenannte GPS-Tracker am Rad anbringen. Sie schicken per SMS einen Alarm ans Handy, wenn das abgestellte Fahrrad bewegt wird. Der Standort des Rades wird laufend übermittelt. Damit ein wiedergefundenes Rad zweifelsfrei identifiziert und dessen Eigentümer oder Eigentümerin zurückgegeben werden kann, braucht es erstens eine individuelle Kennzeichnung. Diese können Eigentümer oder Fachhändler anbringen. Viele Räder haben schon beim Kauf eine in den Rahmen eingeschlagene oder -gravierte individuelle Rahmennummer.
Zweitens sollten alle wichtigen Infos zum Rad (z.B. Codier- oder Rahmennummer, Rahmengröße, Versicherung, Hersteller, Modell, Radtyp, Foto, Eigentumsnachweis) in einem Fahrradpass festgehalten werden. Viele Händler stellen einen solchen aus. Die Polizei rät, schon beim Kauf danach zu fragen.
Mehr Informationen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl und was zu tun ist, wenn das Rad doch abhandenkommt, sowie einen Fahrradpass zum Ausfüllen finden Sie im Faltblatt „Räder richtig sichern“ der Polizei. Es kann hier heruntergeladen werden: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/25-raeder-richtig-sichern/
Wie kann man sein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
Fahrradfahren ist im Trend, E-Bikes haben Hochkonjunktur. Doch auch der Radl-Klau boomt. Damit das Rad möglichst nicht gestohlen wird, oder damit im Fall der Fälle eine Versicherung den Verlust erstattet, gilt es ein paar Grundregeln zu beachten.