Bottrop/Mühlheim an der Ruhr: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und des Polizeipräsidiums Dortmund nach einem Schusswaffengebrauch in Mülheim an der Ruhr

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Bottrop/Mühlheim an der Ruhr: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und des Polizeipräsidiums Dortmund nach einem Schusswaffengebrauch in Mülheim an der Ruhr
In der vergangenen Nacht kam es im Rahmen eines Einsatzes zu einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Hier die Pressemeldung der Polizei Dortmund:
PLZ
45657
Polizei Recklinghausen
Polizei Recklinghausen

Heute (20.07.2025) kam es um 01:02 Uhr nach einer Verfolgungsfahrt, die in Bottrop (PP Recklinghausen) begann, in der Kleine Bruchstraße in Mülheim an der Ruhr zu einem Schusswaffengebrauch. Dabei wurde eine männliche Person durch den Einsatz von Dienstwaffen schwer verletzt. Es besteht Lebensgefahr. Die Person wird in einem Krankenhaus behandelt. Das Polizeipräsidium Dortmund hat aus Neutralitätsgründen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg die Ermittlungen zu dem Sachverhalt übernommen.

Presseauskünfte erteilt zum jetzigen Zeitpunkt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft das Polizeipräsidium Dortmund.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an

Polizei Dortmund

Pressestelle Telefon: 0231/132-1020 E-Mail: poea.dortmund [at] polizei.nrw.de (poea[dot]dortmund[at]polizei[dot]nrw[dot]de) https://dortmund.polizei.nrw/

Hier der Link zur Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/6080080

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