Ob die Männer am Samstagabend durch die Altstadt gezogen sind und ihre Rechnung mit anderen Zahlungsmitteln begleichen mussten oder die Kasse aus anderen Gründen verlorengegangen ist, dazu können noch keine Angaben gemacht werden.
Das Geld kann, gegen einen Nachweis auf das rechtmäßige Eigentum, bei der Polizei in Dorsten abgeholt werden.
Übrigens: Wer fremdes Eigentum einsteckt und nicht meldet macht sich strafbar - der entsprechende Straftatbestand lautet Unterschlagung und zieht eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich.