Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen: "Die Vorwürfe haben mich schockiert. Im Strafrecht gilt auch hier zunächst die Unschuldsvermutung. Trotzdem sind die Vorwürfe so gravierend, dass ich den drei Beamten nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls sofort das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe."
Nach bisherigen Erkenntnissen beziehen sich die Vorwürfe auf einen tatrelevanten Zeitraum, in dem sich die betroffenen Beamten im Rahmen ihres dualen Bachelorstudiums in der polizeilichen Ausbildung befanden. Alle Beamte befinden sich noch in der Probezeit.
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen betont: "An den Polizeiberuf werden hohe Anforderungen gestellt. Eine Grundvoraussetzung ist dabei das Eintreten für unsere Verfassung, für unsere Grundrechte. Das gilt für alle Polizistinnen und Polizisten, auch für die, die sich noch in der Ausbildung befinden. Rechtsextremistisches, diskriminierendes oder menschenverachtendes Gedankengut hat nichts bei der Polizei zu suchen."