Zoll und Polizei hatten wie immer den richtigen Riecher. Sie fanden
- über 10.500 E-Zigaretten ohne Steuerzeichen, mehr als 9.000 aufgrund der Größe nicht verkehrsfähig.
- über 1.000 Fläschchen mit Liquid ohne Steuerzeichen.
- über 750 kg Kaffee ohne Versteuerungsnachweis aus den Niederlanden und der Türkei.
- 20 Dosen mit Snus, der europaweit außer in Schweden verboten ist.
- 4,5 kg Dampfsteine ohne Steuerzeichen.
Im Rahmen der direkt folgenden Ermittlungen wurden mehrere Steuerstrafverfahren gegen die Inhaber der betroffenen Läden eingeleitet. Der Steuerschaden durch die sichergestellten Produkte beträgt weit über 17.000 Euro.
Zusatzinformation des Zolls:
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes und Substitute für Tabakwaren dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten, verkauft und gekauft werden, wenn sie in Deutschland ordnungsgemäß versteuert worden sind. Substitute für Tabakwaren sind beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Einweg E-Zigaretten dürfen nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.