So schützen Sie sich vor Taschendieben
- Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere möglichst in verschlossenen Innentaschen der Kleidung und dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite (mit der Verschlussseite zum Körper) oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in die Einkaufstasche, den Einkaufskorb, den Einkaufswagen oder den Transportkorb am Rollator, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Stellen Sie Handtaschen im Restaurant oder im Geschäft nie unbeaufsichtigt ab – auch nicht bei der Anprobe, auch nicht „nur kurz“
- Nehmen Sie stets nur so viel Bargeld und nur die Zahlungskarten mit, die Sie benötigen.
- Seien Sie vor allem im Gedränge vorsichtig. Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
Die Tricks der Taschendiebe
Zumeist gehen Taschendiebe in Teams von mehreren Tätern vor. Dabei nutzen sie Tricks oder schlagen nach einem selbst verursachten Gedränge zu. Das Repertoire der Taschendiebe ist umfangreich und es gibt immer neue Varianten.
Der Rempel-Trick
Die Täter rempeln ihre Opfer im Gedränge an oder nehmen sie mit Komplizen "in die Zange". Während das Opfer abgelenkt ist, greifen sie oder ihre Komplizen in die Tasche.
Der Drängel-Trick
In vollen Bussen oder Bahnen rückt ein Dieb unangenehm dicht an das Opfer heran, das ihm den Rücken zuwendet und so die Tasche „griffbereit“ anbietet.
Der Stauerzeuger-Trick
Sie blockieren die Rolltreppe und lassen das Opfer und andere auflaufen. Während alle nach vorne blicken, bücken sich die Stauerzeuger, und ihre Komplizen greifen von hinten in die Tasche des Opfers.
Der Supermarkt-Trick
Im Supermarkt fragen Fremde das Opfer nach einer bestimmten Ware. Während es danach sucht, wird die Tasche am Einkaufswagen ausgeräumt.
Der Scheibenklopfer-Trick
Die Scheibenklopfer klopfen von außen an die Scheibe von Zügen oder Bussen. Komplizen im Waggon entwenden dem abgelenkten Opfer seine Wertgegenstände.
Der Beschmutzer-Trick
Sie bekleckern ihre Opfer "versehentlich". Beim wortreichen Reinigungsversuch verschwindet das Geld des Opfers aus der Bekleidungstasche.
Der Taschenträger-Trick
„Taschenträger oder -trägerinnen“ spähen ältere Frauen beim Einkaufen aus und bieten ihnen scheinbar hilfsbereit an, den Einkauf nach Hause zu tragen. Dort eilen sie mit der Tasche die Treppe hinauf, während der ältere Mensch nicht so schnell hinterherkommt. Unterwegs nehmen sie die Geldbörse heraus, stellen die Tasche vor die Tür und kommen dem Opfer grüßend entgegen. Der Verlust wird erst später bemerkt.
Der Geldwechsel-Trick
Ein Täter bittet das Opfer, eine Münze zu wechseln. Wenn das Opfer die Geldbörse zieht und das Münzfach öffnet, wird es vom Täter abgelenkt. Während dieser beispielsweise seine Münze in die Börse wirft, nimmt er Banknoten heraus.
Der Bettel-Trick
Kinder halten dem Opfer im Lokal ein Blatt Papier vor mit der Bitte um eine Spende. Oder sie tollen auf der Straße um das Opfer herum und betteln es an. Dabei nutzt einer die Ablenkung für den raschen Griff nach der Geldbörse oder in die Handtasche.
Der Blumen-Trick
Sie begrüßen das Opfer freundschaftlich, umarmen es oder stecken ihm eine Blume an. Während das Opfer verdutzt ist, verschwindet die Brieftasche.
Der Stadtplan-Trick
Jemand fragt nach dem Weg und hält seinem potenziellen Opfer einen Stadtplan vor. Während das Opfer versucht zu helfen und die Karte in beide Hände nimmt, stibitzen die Diebe Portemonnaie oder Handy. Ein andere Variante: Sie sitzen im Café und haben ihr Smartphone auf den Tisch gelegt, jemand legt einen Stadtplan darüber und fragt nach dem Weg. Unter dem Plan greift der Täter nach dem Smartphone.
Was tun, wenn es dennoch passiert ist?
Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhanden gekommen, lassen Sie diese sofort sperren. Sperr-Notruf (0049) 116 116
Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt. Für die KUNO-Sperrung benötigt die Polizei die Kartendaten.