Regeln für Stadtflitzer

Eine junge Frau fährt auf einem E-Scooter am Recklinghäuser Herzogswall.
Regeln für Stadtflitzer
Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Insbesondere in Städten, in denen Firmen Leihroller anbieten, wird heftig gestritten über falsch geparkte und Bürgersteige blockierende oder in Parks und Flüssen entsorgte Roller, über leichtsinnige Fahrerinnen und Fahrer sowie Unfallrisiken - aber auch über den tatsächlichen Nutzen für Mobilität, Verkehr und Klima.

Im Jahr 2023 haben sich 76 E-Scooter-Fahrende bei Unfällen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen Verletzungen zugezogen, 8 weniger, als im Vorjahr. 

Über Fehlverhalten von Fahrerinnen und Fahrern sowie verkehrsgefährdend oder zumindest störend abgestellte Scooter gibt es immer wieder Beschwerden. Offensichtlich kennt so mancher die Regeln nicht, die bei der Fahrt mit E-Scootern gelten. So zum Beispiel die Radwegnutzungspflicht. Auch, dass nur je eine Person auf dem Scooter fahren darf, ist nicht jedem klar. Ebenfalls wichtig zu wissen: Für E-Scooter-Nutzer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Rechte und Pflichten bei der Nutzung von E-Scootern regelt die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV). 

In einem Flyer hat die Recklinghäuser Polizei wichtige Regeln und Sicherheits-Tipps zusammengestellt. Der Flyer steht als PDF-Dokument auf dieser Seite zum Download bereit.

Ihre Polizei im Kreis Recklinghausen und Bottrop wünscht allzeit gute Fahrt.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110