Wichtig: Ab sofort müssen Winterreifen mit dem sogenannten "Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein.
Die Übergangszeit (seit Januar 2018) für Winter- bzw. Ganzjahresreifen, die lediglich mit dem Buchstaben-Symbol „M+S“ (für Matsch- und Schneereifen) bedruckt sind, ist vorbei.
Winterreifen müssen seit dem 01.10.2024 das "Alpine-Symbol" haben. Eine falsche Kennzeichnung stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und wird mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt belegt.
Gut zu wissen: Die Winterreifenpflicht ist an kein konkretes Datum gebunden. Viel mehr sind die Straßenverhältnisse entscheidend. Sie müssen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ (§ 2 Absatz 3 a StVO) eine entsprechende Bereifung an Ihrem Kraftfahrzeug nachweisen können.
Wir empfehlen eine winterliche Bereifung von „O“ (Oktober) bis „O“ (Ostern).
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Worauf Sie sonst noch achten sollten:
- Frostschutz für das Scheibenwischwasser nachfüllen
- Scheibenwischblätter kontrollieren - bei Bedarf erneuern
- Batterie, Beleuchtung und Kühlwasser überprüfen
- Eiskratzer, Besen und eine Wolldecke vorsorglich im Auto verstauen
Sorgen Sie vor Fahrtantritt dafür, dass alle Scheiben frei sind. Ein „Guckloch“ reicht nicht aus! Fahren Sie nicht mit beschlagenen Scheiben los!
Achten Sie auf sich und andere und bewegen Sie sich - egal ob als Autofahrer, Fußgänger oder Zweiradfahrer - mit der gebotenen Vorsicht im Straßenverkehr!