Das Kind war auf dem Radfahrerschutzstreifen unterwegs. Die 11-Jährige stürzte in Folge des Unfalls - dabei wurde sie schwer verletzt. Ein Rettungswagen fuhr das Kind in ein Krankenhaus.
Bei dem Unfall entstand außerdem geringer Sachschaden an beiden Fahrzeugen.
Im weiteren Verlauf stellten die Polizeibeamten fest, dass für den E-Scooter mutmaßlich kein Versicherungsschutz vorliegt.
Hinweis der Polizei: E-Scooter, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis 20 km/h erreichen, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Mehr zu den Regeln, die für die Nutzung von E-Scootern gelten, siehe: "Mehr Infos"