Grundlage der Zusammenarbeit ist ein zeitlich befristeter Vertrag mit der Option auf Verlängerung. Die ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte vergütet.
Bei der Entnahme von Blutproben zur Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist medizinisches Fachpersonal unabdingbar. Ebenso zur Untersuchung auf Gewahrsamsfähigkeit von Personen.
Gesucht werden Vertragsärzte (nebenberuflich) für den Bereitschaftsdienst von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Da während laufender polizeilicher Einsätze eine möglichst zügige Unterstützung durch einen Arzt erforderlich sein kann, sollte dieser möglichst nah am Einsatzort wohnen.
Einsatzbereiche sind: 1. Bottrop und Gladbeck, 2. Marl, Haltern und Dorsten, 3. Recklinghausen und Herten sowie 4. Castrop-Rauxel, Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick. Auch die Übernahme mehrerer Einsatzbereiche ist möglich.
Mehr zu Vertragsdetails erfahren interessierte Medizinerinnen und Mediziner im Sachgebiet 11 des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Tel. 02361/551307 E-Mail: RE.SG11 [at] polizei.nrw.de