"Personen, die die Straßen als Rennstrecke oder zur Selbstinszenierung missbrauchen, haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. Wer rast und sich somit rücksichtslos verhält, der gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Gegen Raser gehen wir unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent vor", sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 gelten Kfz-Rennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Passiert ein tödlicher Unfall während eines verbotenen Rennens, kann der Fahrer sogar wegen Mordes angeklagt werden.
Zum Schutz aller führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch.